Konjunkturpaket Umsatzsteuersenkung
Ab dem 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 werden die Mehrwertsteuersätze geändert. Der normale Satz wird von 19% auf 16% reduziert, der ermäßigte Satz von 7% auf 5%.
Wie ist das mit Abos, die über ein ganzes Jahr laufen? Dazu gibt es folgende Ausarbeitung: Auf Basis der im Entwurf vorliegenden Unterlagen des Bundesfinanzministeriums, Informationen der Verlegerverbände und individuellen Gesprächen mit Steuerexperten zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 gibt es folgende Regelung.
- Für alle sofort gelieferten Produkte wie Hefte und Bücher (7% / 5%), Sammelmappen und Hintergrundgebäude (19% / 16%) wird natürlich der Steuersatz angepasst. Der Bruttobetrag bleibt jedoch gleich.
- Abonnements werden als Dauerleistung behandelt. Dauerleistungen sind erst mit der letzten Lieferung erbracht und es gilt dann der zu diesem Zeitpunkt gültige Umsatzsteuersatz; dies aber nicht rückwirkend. Weil die Mindestdauer ein Jahr beträgt, bleibt auch bei zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020 abgeschlossenen Abos die alte und ab Januar 2021 neue Mehrwertsteuer von 7% fürs Abo. Sagen die Experten.